A. Mjoen.Medicine and Eugenics.351
employing, in a word, all the weapons at our command. In the wake of
such active medication, we must examine by means of the Wassermann
reaction, and if it gives negative results with sufficient frequency at long
enough intervals, one can then permit parenthood with all chances in favour
of a “ Eugenic" result.
There is no need to emphasize further the importance of our thesis : In
suppressing hereditary syphilis, we annihilate at the same time all the
hereditary malformations which we have named; thus we give a powerful
stimulus to Eugenics.ALKOHOL UND EUGENIK.
Ein neuer Weg zur Bekämpfung des Alkoholismus.
By Dr. Alfred Mjoen.
Owing to the complete paper not being available for publication, an abstract only
is included.
Der schädliche Einfluss des Alkohols hängt nicht allein von der
Eingeführten Menge ab, sondern daneben noch von anderen Faktoren,
wie z.B. von der Verdünnung und von der Art der begleitenden Nahrungs
mittelaufnahme. Es besteht kein Zweifel, dass der Alkohol unter einem
gewissen Prozentgehalt weder der Somazelle noch—was für die Rassenhygiene
wichtiger ist—der Keimzelle mehr schadet oder schaden kann. Und
umgekehrt muss als feststehend betrachtet werden, dass der Alkohol über
einem gewissen Prozentgehalt der Qualität der Nachkommenschaft schadet,
nicht allein wo die Mutter trinkt (Einwirkung auf d. Embryo) sondern auch
wo der Vater allein ein Trinker ist (Keimverderbnis, antiregeneration). Die
letzten Untersuchungen auf diesem Gebiete bestätigen diese Annahme.
Es giebt zwar eine mittlere Klasse von Getränken, deren Einwirkung auf
das Keimplasma (Nachkommenschaft) nicht festgestellt worden ist, oder
überhaupt festgestellt werden kann. Als allgemeine Tatsache darf man
aber den Leitsatz aufstellen :
Die Schädlichkeit eines alkoholischen Getränkes für Individuum u. Rasse
wächst von einem gewissen Prozentgehalt ab -progressiv mit seinem steigenden
Gehalt an Alkohol.
Ich stelle daher den Antrag, die alkoholischen Getränke in Klassen
einzuteilen und sie nach dem Grade Ihres Alkoholgehalts, d. h. also nach
dem Grad ihrer Schädlichkeit, zu behandeln. Alle in den Handel
kommenden Gefässe, Flaschen u.s.w. sollen mit der Klassenmarke (z.B. I.,
II., III. auf den Kork eingebrannt) versehen sein.